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Immobilie vermieten Karlsruhe

Vermietungen Karlsruhe

Alle wichtigen Serviceleistungen aus einer Hand.

Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. Alle wichtigen Serviceleistungen aus einer Hand. Mit unserem Angebot an Serviceleistungen erfüllen wir unterschiedlichste Anforderungen.

  • Exposé inkl. Objektbeschreibung
  • Darstellung auf verschiedenen Immobilienportalen
  • Professionelle Bilder unseres Fotograf Apard Czismazia
  • Präsentation auf unserer Webseite
  • Prüfung der Bonität des Mietinteressenten SCHUFA-Auskunft
  • Besichtigung Ihrer Immobilie mit selektierten Interessenten
  • Erstellung des Mietvertrages
  • Übergabe der Immobilie inklusive Übergabeprotokoll
  • Vermietung zum besten Mietpreis

Bestellerprinzip

 Seit 2015 wurde in Deutschland das sogenannte „Bestellerprinzip“ gesetzlich eingeführt. Dies hat zur Folge, dass wir  für die Vermittlung von Wohnraum keine Provisionen mehr von den Mietern verlangen dürfen.

Serviceleistung

 Mit unserem "Rundum Sorglos Paket" vermieten wir Ihre Immobilie schnell und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit.

Provisionen

Für die Vermiteung von Wohnimmobilien nehmen wir 1,5 Nettomonatskaltmiete zzgl. Mehrwersteuer.

Gerne Unterstützen wir Sie in der Vermiertung

Sie möchten Ihre Immobilie in Karlsruhe vermieten? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zur Vermietung Ihrer Wohnung oder Hauses in Karlsruhe oder der Umgebung.


UNSER FAQ
FÜR SIE

Wichtige Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie

Am 1. Juni 2015 trat das Bestellerprinzip in Kraft. Dies regelt die provisionsfreie Vermittlung von Wohnimmobilien bei der Vermietung. Die Vorschrift besagt, dass derjenige, der den Makler mit der Vermittlung des Objekts beauftragt („bestellt“), stets die Maklerprovision zahlt. In der Regel ist das heutzutage der Vermieter, welcher die Gebühren bezahlt und nicht mehr der Mieter. Das Bestellerprinzip gilt jedoch nicht bei Immobilienverkäufen oder gewerblichen Vermietungen.

In der Regel ist der Vermieter dafür zuständig. Jedoch ändert sich auch in diesem Bereich immer wieder die Gesetzeslage, weshalb wir Ihnen auch hier gerne zur Seite stehen.